ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fotofun Automaten

§ 1       Allgemeines

 

(1)       Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen der Vislide GmbH

           für Fotofunautomaten und den Mietern.

(2)       Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, die Vislide GmbH hat dies schriftlich bestätigt.

           Individuelle Abreden zwischen der Vislide GmbH und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.

(3)       Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Vislide GmbH und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik

           Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende

           Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen

           wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(4)       Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Dortmund, soweit der

           Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

           Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der

           Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

§ 2       Mietgegenstand

 

(1)       Die Vislide GmbH vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B.

           Firmenfeste oder Familienfeiern an Privat und Businesskunden.

(2)       Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen in der Regel unentgeltlich zur

           Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen. Die Gäste

           erhalten sofort einen Ausdruck des fotografierten Bildes. Auf jedem Bild kann zusätzlich ein zufällig generierter

           Code gedruckt werden. Eine Webgalerie können die Gäste durch Eingabe des Codes auf Bilder auch in digitaler

           Form zugreifen.

(3)       In Abstimmung mit der Vislide GmbH ist es u.a. möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein Außenbranding an den

           Automaten anzubringen und/ oder Logos auf den Fotoausdrucken einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert

           vereinbart.

 

§ 3       Beachtung der Rechte an den Bildern, Freistellung bei Verstößen

 

(1)       Die Speicherung und sonstige Benutzung der Bilder der Gäste durch den Vermieter und/ oder den Mieter, z.B. zu

           privaten Zwecken oder zu Werbezwecken, bedarf der Zustimmung der Gäste. Es ist möglich die Fotoautomaten so

           zu konfigurieren, dass Fotos nur bei Erteilung bestimmter Einwilligungen erstellt werden können. Die Einstellung

           obliegt dem Mieter.

(2)       Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der

           Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine

           Rechte Dritter verletzt.

(3)       Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten die Vislide GmbH von der Haftung

           freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter

           gegen der Vislide GmbH oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen

           zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter

           anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die die Vislide GmbH oder seinen

           gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des

           Mieters gegen diese Allgemeine Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in

           Zusammenhang mit der Nutzung des Fotoautomaten. In einem solchen Fall informiert die Vislide GmbH den Mieter

           schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Mieter hat sich soweit wie möglich an der

           Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.

 

§ 4       Vertragsschluss

 

(1)       Ein Mietvertrag über die Fotoautomaten kommt mit der Annahme der schriftlichen Beauftragung des Mieters durch

           die Vislide GmbH zustande. Die Einzelheiten der Vermietung, insbesondere Typ des Fotoautomaten, Mietdauer,

           Veranstaltungsort, Höhe der Miete, werden im Mietvertrag festgelegt.

(2)       Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

§ 5       Miete und Lieferung, Absage

 

(1)       Die Miete beginnt mit der des Mieters und endet mit der Rückgabe an die Vislide GmbH.

(2)       Voraussetzung für die Lieferung und Aufstellung bzw. Abholung ist die Zahlung der vereinbarten Miete, sofern

           Vorkasse vereinbart wurde.

(3)       Die An- und Rücklieferung erfolgt durch die Vislide GmbH oder durch Abholung/Rückgabe des Mieters auf Gefahr

           des Mieters.

(4)       die Vislide GmbH sichtet den Mietgegenstand nach Rückgabe innerhalb einer Woche und rügt gegenüber dem

           Mieter gegebenenfalls vorhandene Mängel.

(5)       Bei einer Verschlechterung des Mietgegenstands gelten die gesetzlichen Regelungen.

(6)       Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zu stornieren. Erfolgt

           eine Stornierung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Mieter 50 % der vereinbarten Miete an die Vislide

           GmbH zu zahlen. Erfolgt die Stornierung weniger als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Mieter die

           komplette vereinbarte Miete, demnach 100% an die Vislide GmbH zu zahlen.

 

§ 6       Zahlungsbedingungen

 

(1)       Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise brutto.

(2)       Die Vislide GmbH stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.

(3)       Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach

           Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Schecks werden nicht angenommen. Bei Überschreitung der vereinbarten

           Zahlungstermine steht der Vislide GmbH zu ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu.

           Das Recht von der Vislide GmbH zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

           Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4)       Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gegenansprüche von der Vislide GmbH anerkannt

           oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter nur insoweit befugt,

           als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht

 

§ 7       Haftung des Mieters und Haftung von der Vislide Gmbh

 

(1)       Für jede Veränderung, Verschmutzung und Beschädigung oder Zerstörung während der Mietzeit bis zur

           ordnungsgemäßen Rückgabe des Fotoautomaten haftet der Mieter in Höhe des Wiederherstellungswertes oder

           des Marktwertes. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der

           Wiederherstellungs- bzw. Marktwert entstanden ist.

(2)       Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Vislide GmbH unbeschränkt, soweit die

           Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Vislide GmbH haftet auch für die leicht

           fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks

           gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

           Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut),

           jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung

           anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Vislide GmbH nicht.

(3)       Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und

           Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware und bei arglistig

           verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4)       Ist die Haftung von der Vislide GmbH ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche

           Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 8       Datenschutz

 

(1)       Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen

           persönlichen Daten von der Vislide GmbH auf Datenträgern gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung,

           Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen

           Daten werden von der Vislide GmbH selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und

           Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes

           (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit

           Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Vislide GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen

           Daten des Mieters verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.

 

 

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